Der Rat des Kreises Artern, Abt. Volksbildung
Artern, den 21.April 1953
Herrn Friedrich K.,
Gehofen
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Betr.: Besuch der Oberschule
Nach nochmaliger Überprüfung mußte Ihr Antrag auf Zulassung Ihrer Tochter A. zur Oberschule abgeklehnt werden, weil das Kontingent von 80 Schülern nicht überschritten werden darf.
i.V. Schulrat