Gegen den Steuerbescheid steht dem Steuerpflichtigen innerhalb einer Frist von einem Monat der Einspruch bei dem Rat der Gemeinde / Stadt zu. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Tages, an dem dieser Bescheid bekanntgegeben worden ist. Als Tag der Bekanntmachung gilt der dritte Tag nach Aufgabe zur Post.
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