Das Amtsgericht Artern bevorzugte in den 20er Jahren eine einfache und sehr moderne Variante des Gebühreneinzugs – nämlich per Nachnahmepostkarte.
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Das Amtsgericht Artern bevorzugte in den 20er Jahren eine einfache und sehr moderne Variante des Gebühreneinzugs – nämlich per Nachnahmepostkarte.
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