Mahnzettel
Sie werden hierdurch aufgefordert, die folgenden Rückstände, nämlich
1.) an Einkommenssteuer II/25 mit 3 R.-M. 20 Pf.
2.) an Kirchensteuer II/25 mit – R.-M. 30 Pf.
8.) an Mahngebühren – R.-M. 20 Pf.
binnen 7 Tagen mit zusammen 3 R.-M. 70 Pf.
an die unterzeichnete Finanzkasse zu zahlen, widrigenfalls sofort zur Pfändung geschritten werden wird.Lies weiter