Die Meldekarte
gilt als Ausweis für alle Arbeitssuchenden gegenüber dem Arbeitsamt. Im Falle von Arbeitslosigkeit dient sie zu deren nachweis gegenüber Finanzamt, Wohlfahrtsamt, Krankenkasse und den übrigen sozialien Versicherungen (Ersatzzeiten-Nachweis). D. Arbeitssuchende behält die Karte auch nach der Abmeldung. Bei jeder Neumeldung muß die Meldekarte dem Arbeitsamt vorgelegt werden.Lies weiter