Gegen den Steuerbescheid steht dem Steuerpflichtigen innerhalb einer Frist von einem Monat der Einspruch bei dem Rat der Gemeinde / Stadt zu. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Tages, an dem dieser Bescheid bekanntgegeben worden ist. Als Tag der Bekanntmachung gilt der dritte Tag nach Aufgabe zur Post.
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Beiträge mit dem Schlagwort Steuerbescheid
Post vom Finanzamt (3)
Der „Soli“ ist offenbar keine Erfindung der Neuzeit. Lies weiter
Post vom Finanzamt (2)
Aufgrund des Einkommenssteuergesetzes ist die von Ihnen für das Rechnungsjahr 1920 (1. April 1920 bis 31. März 1921) endgültig zu entrichtende Einkommenssteuer einschließlich eines gemäß § 170 der Reichsabgabenordnung auf – v.H. auferlegten Zuschlags auf 860 M entsprechend einem steuerbaren Einkommen von 11000 M festgesetzt worden. Sie werden daher ergebenst ersucht,Lies weiter