Wehrpaß-Notiz F
Sie stehen der Bedarfsstelle, für die Sie unabkömmlich gestellt sind, zur Verfügung und dürfen die Arbeit bei dieser Bedarfsstelle nicht ohne Einverständnis des zuständigen Arbeitsamtes aufgeben. Die fristgemäße als auch eine vorzeitige Beensigung Ihrer Uk-Stellung haben Sie dem unterzeichneten Wehrmeldeamt persönlich oder schriftlich zu melden.Lies weiter